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Privates Baurecht |
Die Steuererhöhungspläne der neuen Regierung werfen ihre Schatten voraus. Insbesondere befürchten Bauherren zu Recht die mit der Steuererhöhung verbundene Teuerung.
Forderungen aus Gewährleistungsbürgschaften können vor Ablauf der Gewährleistungsfrist verjähren. Diese Problematik stellt sich zum 31.12.2004 aufgrund der gesetzlichen Änderung der Verjährungsvorschriften das erste Mal. Der Bauherr kann in diesem Fall seinen Anspruch gegen den Bürgen nicht mehr geltend machen. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen der Verjährung, stellt eine Checkliste zur Prüfung und eine Formulierung für einen Hinweis an den Bauherrn bereit.
Zwischen Hausverwaltern, Eigentümern und Bauausführenden entsteht immer wieder Streit darüber, wer Vertragspartner eines Bauvertrages geworden ist. In der Regel handelt der Hausverwalter als Bevollmächtigter, also nicht im eigenen, sondern in fremdem Namen. Häufig gehen Bauunternehmer davon aus, daß ihr Auftraggeber und Vertragspartner der Hausverwalter ist. Dies ist jedoch ein gefährlicher Trugschluß. Anhand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2004 werden die Grundsätze der Rechtsprechung hierzu erläutert.
Werden die Regelungen der VOB/B im Vertragstext eines Bauvertrages abgeändert, so unterliegen sämtliche Regelungen der VOB/B der Inhaltskontrolle als allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies hat zur Folge, daß Teile der VOB/B unwirksam werden. Der Bundesgerichtshof weitet damit in seiner Grundsatzentscheidung vom 22.01.2004 seine bisherige Rechtsprechung zur "Vereinbarung der VOB/B als Ganzes" erheblich aus. Das von der VOB/B vorgesehene Zusammenspiel von Rechten und Pflichten der Baubeteiligten bricht bei einer isolierten Inhaltskontrolle in sich zusammen. Nachfolgend werden Voraussetzungen und Wirkungen der Inhaltskontrolle dargestellt und Schlußfolgerungen für die Vertragsgestaltung gezogen.